Gefahrgutbeauftragter der
Widmann Solutions GmbH
Folgende Leistungen nach § 8 GbV und 1.8.3.3 ADR werden durch den Auftragnehmer (Gefahrgutbeauftragten) wahrgenommen:
- Kontinuierliche Überwachung aller gefahrgutrelevanten Betriebsbereiche. Hierbei werden im Rahmen der Überwachung 2 Begehungen (Online) vereinbart
- Überwachung der mit der Gefahrgutbeförderung beteiligten Personen
- Ergründung und Maßnahmenvorschläge, die der Einhaltung der Vorschriften zum Umgang und der Beförderung gefährlicher Güter dienen.
- Ansprechpartner für Behörden und Begleitung bei behördlichen Kontrollen
- Telefonische Auskunft bei Gefahrgutfragen sowie schriftliche Auskünfte (Ausarbeitungen sind hiervon ausgenommen) zu unseren üblichen Geschäftszeiten oder nach Terminvereinbarung
- Bereitstellung von EDV-gestützten Beförderungspapieren und Checklisten Hilfestellung telefonisch oder vor Ort bei der Anwendung dieser Formulare
- Erstellen der Überwachungsberichte(§ 8, Absatz 2 GbV.)
- Beratung zum Erstellen eines Unfallberichtes nach einem Gefahrgutunfall (§ 8, Absatz 4 GbV. und 1.8.3.6 ADR/RID/ADN)
- Erstellen des Gefahrgut-Jahresberichtes (§, 8 Absatz 5 GbV.)