Gefahrgutbeauftragter der
Widmann Solutions GmbH

Folgende Leistungen nach § 8 GbV und 1.8.3.3 ADR werden durch den Auftragnehmer (Gefahrgutbeauftragten) wahrgenommen:

 

  • Kontinuierliche Überwachung aller gefahrgutrelevanten Betriebsbereiche. Hierbei werden im Rahmen der Überwachung 2 Begehungen (Online) vereinbart
  • Überwachung der mit der Gefahrgutbeförderung beteiligten Personen
  • Ergründung und Maßnahmenvorschläge, die der Einhaltung der Vorschriften zum Umgang und der Beförderung gefährlicher Güter dienen.
  • Ansprechpartner für Behörden und Begleitung bei behördlichen Kontrollen
  • Telefonische Auskunft bei Gefahrgutfragen sowie schriftliche Auskünfte (Ausarbeitungen sind hiervon ausgenommen) zu unseren üblichen Geschäftszeiten oder nach Terminvereinbarung
  • Bereitstellung von EDV-gestützten Beförderungspapieren und Checklisten Hilfestellung telefonisch oder vor Ort bei der Anwendung dieser Formulare
  • Erstellen der Überwachungsberichte(§ 8, Absatz 2 GbV.)
  • Beratung zum Erstellen eines Unfallberichtes nach einem Gefahrgutunfall (§ 8, Absatz 4 GbV. und 1.8.3.6 ADR/RID/ADN)
  • Erstellen des Gefahrgut-Jahresberichtes (§, 8 Absatz 5 GbV.)

Barrierefreiheitsstärkung

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